- Merkmale, die sich aus den Unterlagen ergeben, z. B. ein Fehler im Modell oder in der Zeichnung,
- Abweichungen innerhalb der Zeichnungstoleranz oder ISO 2768-m,
- verfahrenstypische Bearbeitungsspuren, wenn die Unterlagen keine Anforderungen an die Oberfläche stellen,
- kleine Kratzer auf nicht funktionalen Flächen und Farbunterschiede beim Eloxieren zwischen Chargen, wenn keine kosmetischen Anforderungen bestellt wurden,
- Schäden, die nach dem Erhalt entstanden sind.
Sie sind verantwortlich für die Richtigkeit der Unterlagen, die Konstruktion des Teils, die Werkstoffwahl und die Eignung des Teils für seinen Zweck. Ein nach den Unterlagen gefertigtes Teil ist nicht mangelhaft, auch wenn die Unterlagen einen Fehler enthielten.